Am Ende steht meist eine schriftliche Abschlussvereinbarung. Diese ist ein gemeinsames Versprechen. Für rechtliche Verbindlichkeit (z. B. bei Scheidungsfolgen) kann dieses Dokument als Basis für eine notarielle Beurkundung dienen. Das Ergebnis erarbeitet ihr allerdings gemeinsam und wird nicht von der Mediator.in vorgegeben.
